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Ergonomie in Deutschland: Zwischen gut gemeint und gut gemacht
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Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Dortmund (ots) - Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass Gefährdungen für Leben und Gesundheit vermieden oder möglichst geringgehalten werden. Hierzu zählt auch die Gefährdung durch psychische Belastungen bei der Arbeit. Doch wann ist von einer Gefährdung durch psychische ...