Mitteldeutsche Zeitung: zu Abtreibung
Halle (ots) - Es ist unsinnig und nicht nachvollziehbar, warum eine Ärztin, die diese Leistung öffentlich anbietet, eine Straftat begangen haben soll. Der veraltetet und viel zu weit formulierte Paragraf schafft Unsicherheiten - sowohl für Mediziner als auch Frauen. Ein Schwangerschaftsabbruch ist zudem ein so intimer Eingriff, dass es Sache der Frau sein sollte, an welche Vertrauensperson sie sich in welcher Form ...