Mitteldeutsche Zeitung zu VW
Halle (ots) - Der Konzern ließ sich, gedrängt von Politikern, dennoch widerwillig auf ein Musterfeststellungsverfahren ein. Das würde Jahre dauern und den Justizapparat überfordern. Denn nach einer grundsätzlichen Feststellung des Schadenersatzanspruchs hätte jeder Kläger seine Entschädigung noch einmal vor Gericht durchsetzen müssen. Deshalb muss es eigentlich eine außergerichtliche Einigung geben. Über diese wurde lange verhandelt. Und dann macht der Konzern in ...